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Wer plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann – etwa nach einem Schlaganfall oder bei Demenz – braucht jemanden, der im eigenen Sinn handelt. Ohne Vorsorgevollmacht setzt das Gericht eine rechtliche Betreuung ein.
Notar Sebastian Miesen von der Notarkammer Koblenz erklärt am 10. November 2025, wie Sie mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtzeitig vorsorgen, was rechtlich gilt und welche Formulierungen wichtig sind. Im Anschluss beantwortet er Ihre individuellen Fragen live im Online-Forum der Rhein-Zeitung.
Datum: Montag, 10. November 2025 | 18:00 – 19:30 Uhr
Veranstaltungsortrt: Online via Zoom