Kommt die vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Mai 12, 2025 4 min lesen.

Kommt die vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Worum geht's?
Mit dem Vorschlagspaket Omnibus 1 will die EU-Kommission die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen deutlich vereinfachen. Besonders betroffen sind die CSRD, die EU-Taxonomie, die CSDDD und der CBAM. Stefan Dimitrov, Geschäftsführer der DDP Consulting GmbH in Koblenz, erläutert die wichtigsten Änderungen: Die Berichtspflicht wird auf größere Unternehmen begrenzt, die Schwelle liegt künftig bei 1000 Mitarbeitenden und mindestens 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme.
Neu ist der freiwillige VSME-Standard, der KMU eine pragmatische Möglichkeit bietet, ihre ESG-relevanten Daten strukturiert offenzulegen. Der Standard besteht aus einem Basis- und einem umfassenden Modul und hilft kleinen Unternehmen, individuelle Kundenanfragen effizienter zu beantworten, sich auf künftige Marktanforderungen vorzubereiten und Investorenanforderungen zu erfüllen.
Weitere Änderungen betreffen u. a. reduzierte ESRS-Datenpunkte, eine Verschiebung der CSRD-Berichtspflicht auf 2027, vereinfachte Anforderungen in der Wertschöpfungskette sowie Ausnahmen im CBAM für Kleinimporteure.
Dimitrov sieht darin eine wichtige Entlastung für mittelständische Unternehmen. Die Reform stellt einen Wendepunkt in der Corporate Sustainability-Regulierung dar und signalisiert, dass Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit zunehmend berücksichtigt werden.

Über das Fahrzeug zur Personenbeförderung ist aktuell häufig in der Presse zu lesen. Doch die Bedeutung in diesem Kontext ist eine andere: Omnibus 1 bezeichnet die Vorschläge der Europäischen Kommission, die Unternehmen in der EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung entlasten sollen. Sie haben weitreichende Auswirkungen auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

„Eine der größten Veränderungen betrifft die CSRD, die viele Unternehmen vor die Frage stellt, ob sie ihre bestehenden Nachhaltigkeitsberichtsprojekte weiterverfolgen, pausieren oder gar einstellen sollten“, weiß Stefan Dimitrov, Geschäftsführer der DDP Consulting GmbH in Koblenz. Er erklärt, welche wesentlichen Neuerungen die EU-Kommission vorgeschlagen hat: 
Im Competitiveness Report EUCommission vom 25. Januar wurde die Einführung einer neuen Unternehmensklasse, der sogenannten „Small Mid-Caps“, angekündigt.: Darin heißt es (übersetzt in Deutsch): „...um eine verhältnismäßige, der Unternehmensgröße angepasste Regulierung zu gewährleisten, wird in Kürze eine neue Definition der kleinen und mittleren Unternehmen vorgeschlagen. Durch die Schaffung einer solchen neuen Unternehmenskategorie, die größer als KMU, aber kleiner als Großunternehmen ist, werden Tausende von Unternehmen in der EU von einer maßgeschneiderten Vereinfachung der Rechtsvorschriften im gleichen Sinne wie KMU profitieren.“

Für sie wurde der VSME (Voluntary Reporting Standard for SMEs) als wichtige Neuerung definiert. Er soll durch einen delegierten Rechtsakt offiziell anerkannt werden. Ziel ist es, die Informationspflichten für Unternehmen, die künftig nicht mehr unter die CSRD-Berichterstattungspflicht fallen, zu begrenzen und sicherzustellen, dass große Unternehmen nur die im VSME definierten Datenpunkte von ihren Lieferanten anfordern dürfen. Das freiwillige Instrument soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in die Lage versetzen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher zu dokumentieren.

Der VSME-Standard besteht aus zwei Modulen: Das Basis-Modul, das Kleinstunternehmen betrifft, enthält elf Themenbereiche aus den Kriterien Umwelt, Soziales und Governance. Es bietet eine einfache Möglichkeit, grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Das Comprehensive- Modul können Unternehmen nutzen, die detailliertere Berichte benötigen. Es umfasst neun Themenbereiche und ist besonders relevant für Stakeholder wie Investoren und große Kunden in der Lieferkette.

Der VSME-Standard bringt einige Vorteile:

  • Ein geringerer Trickle-Down- Effekt: Aktuell sind berichtspflichtige Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Geschäftspartnern entlang der Wertschöpfungskette zu erheben. Infolgedessen müssen KMU, obwohl sie nicht selbst zur Berichterstattung verpflichtet sind, zunehmend ihre Nachhaltigkeitspraktiken transparent machen, um die Anforderungen ihrer Auftraggeber zu erfüllen. Der VSME ermöglicht es diesen Unternehmen, strukturierte und einheitliche Nachhaltigkeitsdaten bereitzustellen, um individuelle Kundenanfragen effizienter zu bearbeiten.
  • Proaktive Vorbereitung auf zukünftige Marktanforderungen: Die frühzeitige Identifikation und Bewertung von ESG-Risiken und -Chancen hilft Unternehmen, Risiken zu minimieren und sich auf regulatorische Entwicklungen vorzubereiten.
  • Wettbewerbsvorteile durch Nachhaltigkeitsstrategie: Unternehmen, die Nachhaltigkeit in ihre Strategie integrieren, können sich von Wettbewerbern abheben und profitieren von langfristigen wirtschaftlichen Vorteilen.
  • Verbesserter Zugang zum Kapitalmarkt: Investoren und Banken legen zunehmend Wert auf ESG-Kriterien. Die Anwendung des VSME kann Unternehmen dabei unterstützen, Investorenvertrauen zu stärken.

Neben der Einführung des VSME-Standards schlägt das Omnibus-Paket der Europäischen Kommission eine Reihe weiterer Änderungen vor, die von der EU Kommission zunächst verabschiedet werden müssen:

  • CSRD-Größenkriterien: Unternehmen gelten als berichtspflichtig, wenn sie mindestens 1000 Mitarbeiter haben und entweder einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro aufweisen. Diese neuen Kriterien führen dazu, dass etwa 80 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen nicht mehr berichtspflichtig wären.
  • Verschiebung der Berichtspflicht: Die erstmalige Anwendung für Unternehmen, die ab Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig gewesen wären, verschiebt sich um zwei Jahre auf das Geschäftsjahr 2027.
  • Reduzierung der ESRS-Datenpunkte: Die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte (die verpflichtenden Offenlegungsstandards, die Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig sind, erfüllen müssen) soll signifikant verringert werden.
  • Neue Regeln zur Wertschöpfungskette: Unternehmen dürfen nur noch Informationen von nicht-berichtspflichtigen Zulieferern anfordern, die in freiwilligen Standards wie dem VSME enthalten sind.
  • EU-Taxonomie: Nur Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro müssen vollumfänglich berichten. Kleinere Unternehmen können eine vereinfachte oder freiwillige Berichterstattung nutzen. CSDDD-Umsetzung: Die Sorgfaltspflichten werden auf unmittelbare Geschäftspartner (Tier 1: direkte Lieferanten des Endprodukts) begrenzt. Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern sind nur zu bestimmten, standardisierten Informationen verpflichtet.
  • CBAM-Anpassungen: Kleine Importeure, die weniger als 50 Tonnen betroffene Waren pro Jahr in die EU einführen, werden von der Meldepflicht befreit.

„Damit markieren die neuen Vorschläge der Europäischen Kommission einen Wendepunkt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung“, sagt Stefan Dimitrov. Die Einführung des VSME als offizieller Standard biete KMU eine pragmatische Lösung, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig führten die neuen CSRD-Kriterien und die Verschiebung der Berichtspflicht zu einer erheblichen 


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