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August 25, 2023 11 min lesen.
Das Aufenthaltsgesetz schreibt bisher vor, dass eine Einreise nach Deutschland immer mit einem zweckgebundenen Visum erfolgen muss. Wer mit einem Tourismusvisum eingereist ist und kurzfristig einen Arbeitsplatz angeboten bekommt, muss erst wieder ausreisen und ein zweckangepasstes Visum beantragen. Künftig soll das Visum auch in Deutschland selbst entsprechend geändert werden können. Ausreise und neue Einreise entfallen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz Am 23. Juni 2023 hat der Deutsche Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, am 7. Juli 2023 hat es den Bundesrat passiert. Die Bundesregierung spricht vom „modernsten Einwanderungsgesetz der Welt“. Hält die neue gesetzliche Regelung, was die Politik verspricht? Wird sie dem Mangel an Fachkräften in Deutschland erfolgreich entgegenwirken können?
Alle drei sind sich einig – die Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen, Stefan Munsch, Unternehmer und Vorstand im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau sowie die Handwerkskammer Koblenz: das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz geht in die richtige Richtung, baut Hürden ab und macht vieles unkomplizierter. Ob es am Ende tatsächlich der große Wurf sein wird, den sich viele Akteure davon versprechen, werde sich erst in den nächsten zwei bis drei Jahren zeigen. Bis dahin werde man wissen, ob die neuen gesetzlichen Regelungen eine Wirkung entfalten können, die den Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland spürbar erhöhen wird. Thomas Becker, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen, begrüßt das Gesetz ausdrücklich. „Es ist eine wertvolle Weiterentwicklung. Die drei Säulen, auf denen das Gesetz ruht – Qualifikation, Erfahrung, Potenziale – schaffen Raum für wichtige Verbesserungen.“ Doch er weiß auch, wie grundlegend das neue Gesetz das Arbeitsspektrum der Agentur verändern wird. „Aber wir profitieren von den Erfahrungen des Lotsenhauses für Flüchtlinge, das wir 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle, gegründet haben.“ Damals taten sich auf Initiative der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen acht Einrichtungen und Behörden zusammen, um zuwandernde Menschen mit einem ganzheitlichen Ansatz bei der Integration in Gesellschaft, Ausbildung und Arbeit zu begleiten und zu beraten. „An diese Erfahrungen können wir mit der zu erwartenden Zuwanderung von Fachkräften nahtlos anknüpfen“, sagt Marco Lohn, Teamleiter Migration. Ein Team „Internationales“ wurde bereits gegründet, weitere Strukturveränderungen befänden sich in der Planung. „Das bereitet uns keinen Schrecken. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt Antworten auf die Bedürfnisse der Menschen. Auf Veranstaltungen werden wir immer wieder mit Fragen zur Zuwanderung bombardiert. Durch das neue Gesetz werden wir noch besser helfen können“, freut sich Lohn. Ab November 2023 will der Gesetzgeber die ersten konkreten Schritte umsetzen, weitere werden etappenweise bis zum Sommer 2024 folgen. Gregor Bell, Leiter des Migrationsdienstes des Caritasverbands Koblenz, arbeitet eng mit den Kollegen der Arbeitsagentur zusammen und sagt: „Die gesetzliche Grundlage ist geschaffen, aber die nachgelagerten Strukturen haben große Defizite. Für eine Einwanderung im großen Stil sind wir noch lange nicht ausreichend gerüstet.“ Die Zahl der Anerkennungsberatungsstellen in Rheinland-Pfalz ist gerade erst gekürzt worden, die Ausländerbehörden gelten schon jetzt als überlastet. Die Personaldecke ist bei allen wichtigen Anlaufstellen für Zuwanderer viel zu dünn.
Auch Stefan Munsch, Inhaber der Munsch Chemie-Pumpen GmbH in Ransbach-Baumbach und Vorstandsvorsitzender des Landesverbands Mitte des VDMA, befürchtet, dass das neue Gesetz in der Umsetzung Wirksamkeit einbüßen wird. „Was das neue Punktesystem und die einfacheren Aufenthaltsbestimmungen angeht, beschreitet das Gesetz den richtigen Weg. Die Anerkennungsverfahren bleiben jedoch weiterhin viel zu bürokratisch, um Fachkräfte aus Drittstaaten in ausreichender Zahl ins Land zu holen. Und die Vergleichbarkeit ausländischer Berufsabschlüsse wird immer noch überbewertet.“ Auf Unverständnis stößt bei Munsch, dass Zeitarbeitsfirmen im Rahmen des neuen Gesetzes völlig außen vor bleiben. „Wir vom VDMA hätten uns gewünscht, dass die Zeitarbeit eine stärkere Rolle bei der Fachkräfteeinwanderung hätte spielen können.“ Der Maschinenbau setze sich überwiegend aus kleinen und mittleren Unternehmen zusammen, die selbst nicht die Möglichkeit und die Zeit haben, auf einem globalen Arbeitsmarkt nach geeigneten Fachkräften zu suchen. „Die Zeitarbeitsunternehmen hätten hierbei hilfreich sein können, um Interessenten anzusprechen, diese durch das unverändert komplizierte Anerkennungsverfahren zu begleiten und schließlich in Deutschland an ihre Kunden zu vermitteln“. Sein eigenes Unternehmen sei das beste Beispiel. In den vergangenen 15 Jahren seien gut 20 Fachkräfte bei ihm über Zeitarbeit eingestiegen, die heute mit festen, gut dotierten Verträgen dauerhaft in seinem Unternehmen arbeiteten. „Nur weil es vielleicht das eine oder andere schwarze Schaf gibt, darf man doch nicht eine ganze Branche wie die Zeitarbeit unter Generalverdacht stellen“, meint der Unternehmer aus Ransbach- Baumbach. Munsch ist der Überzeugung, dass nicht nur der Fachkräftemangel, sondern der generelle Arbeitskräftemangel auf Dauer wohlstandsbedrohend werden könne.
„Die gesetzliche Grundlage ist geschaffen, aber die nachgelagerten Strukturen haben große Defizite. Für eine Einwanderung im großen Stil sind wir noch lange nicht ausreichend gerüstet.“
Gregor Bell, Leiter des Migrationsdienstes des Caritasverbands Koblenz
Laut einer aktuellen VDMA-Umfrage sehen 90 Prozent der befragten Verbandsmitglieder darin das größte Unternehmensrisiko. „Deutschland ist ein Land ohne nennenswerte Rohstoffvorkommen. Wir leben von der Innovationskraft, Kreativität und Leistungsfähigkeit der Menschen. Und wenn wir keine ausreichende Zahl an Fachkräften haben, mit denen wir unsere Produktivität steigern können, leben wir von der Substanz“, sagt Munsch. Das führe unweigerlich zu Wohlstandsverlust und einer Stabilitätsgefährdung für die Sozialsysteme.
Auch der Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich von der Handwerkskammer Koblenz, der den Geschäftsbereich Grundsatzfragen, Beratung und Recht verantwortet, sieht mit seinem Kollegen Stefan Gustav, verantwortlich für die Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsqualifikationen, beim neuen Gesetz noch „Luft nach oben“. „Wir hätten es gerne gesehen, wenn non-formale Qualifikationen und Abschlüsse für die Zuwanderung stärker geöffnet worden wären“, sagt Hellrich. Viele Menschen aus Drittstaaten hätten eine Ausbildung auf der Basis von ‚learning by doing‘ gemacht und sich zu hervorragenden Fachkräften entwickelt. „Diese Menschen fallen durch den Rost und gehen für unseren Arbeitsmarkt verloren.“ Stefan Gustav findet das Gesetz prinzipiell gut, gibt aber zu bedenken: „Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird zwar manches einfacher und besser, aber das heißt noch lange nicht, dass jetzt alles einfach und gut ist. Es sind nicht alle Regularien gefallen und das ist richtig so. Ein Regelwerk für Einwanderung brauchen wir auch weiterhin, aber vieles bleibt doch noch zu bürokratisch.“
„Es ist eine wertvolle Weiterentwicklung. Die drei Säulen, auf denen das Gesetz ruht – Qualifikation, Erfahrung, Potenziale – schaffen Raum für wichtige Verbesserungen.“
Thomas Becker, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen, begrüßt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Hellrich unterstreicht, dass für ihn gute Kenntnisse der deutschen Sprache eine zentrale Voraussetzung für die Integration von Fachkräften aus Drittstaaten in den deutschen Arbeitsmarkt sind. „Es geht ja nicht nur um Arbeitskräfte, die zu uns kommen, sondern um Menschen, die zu vollwertigen Mitgliedern unserer Gesellschaft werden sollen, mit allen Rechten und Pflichten. Die Sprachkompetenz ist dafür besonders wichtig.“ Viele Handwerksbetriebe hätten in der Vergangenheit Vorbildliches geleistet. „Sie haben die Menschen sprichwörtlich an die Hand genommen, ihnen praktische Eingliederungshilfe gegeben, soziale Kontakte und Verwirklichung durch Arbeit geboten.“ Und Gustav erzählt von den 20 bosnischen Elektronikern, die man für den Kammerbezirk gewinnen konnte. Die Handwerksbetriebe, bei denen sie untergekommen sind, haben alles unternommen, um den neuen Mitarbeitern zu zeigen, dass sie willkommen sind. „Die Betriebe haben bei der Wohnungssuche unterstützt, die Türen zu Vereinen geöffnet und die deutsche Sprache beigebracht.“ Einer der Bosnier hat unlängst seine Schiedsrichterausbildung beendet und pfeift jetzt Fußballspiele im Westerwald. Hellrich sagt: „Kümmern ist wichtig. Aber man darf das Ganze nicht unterschätzen. Wer Fachkräfte aus dem Ausland in seine Firma holt, muss praktisch ein Programm aufsetzen, das alle Aspekte der Integration berücksichtigt.“ Das gelinge oft sehr gut. Nicht umsonst sei die Verbleibensrate von eingewanderten Fachkräften in Handwerksbetrieben überproportional hoch. Solche Prozesse unterstützt die Handwerkskammer gern. Gustav sagt: „Wir können keine Fachkräfte herbeizaubern, aber wir können den Weg beschreiben, wie man Fachkräfte aus dem Ausland gewinnt, wir können unterstützen und begleiten.“ Eine Veranstaltungsserie zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist bereits geplant.
Ganz gleich ob Arbeitsagentur, VDMA oder Handwerkskammer, Sorge bereiten allen drei die Überforderung der deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland, die zur Erlangung eines Visums zentrale Anlaufstelle sind. „Das beste Gesetz nützt nichts, wenn der Vollzug kompliziert bleibt. Jetzt kommt es darauf an, dass die Botschaften und Konsulate mit dem notwendigen Personal ausgestattet und die Verfahren möglichst digitalisiert werden“, sagt VDMA-Vorstand Munsch. Im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind vereinfachte Visa-Verfahren vorgesehen. Ein Zuwanderer mit Touristenvisum muss nicht mehr ausreisen, um dann mit einem Arbeitsvisum wieder einreisen zu können, sondern kann diese Umwidmung künftig in Deutschland selbst vornehmen lassen. Und trotzdem betrachten viele die Botschaften und Konsulate als „Bottleneck“. Wartezeiten auf einen Termin in einer deutschen Auslandsvertretung betragen nicht selten sage und schreibe zwei Jahre. Gustav von der HWK sagt: „Es wird nicht ausreichen, das modernste Einwanderungsgesetz der Welt zu haben, man braucht auch die modernste Haltung dazu. In zwei bis drei Jahren wird die Situation sich vermutlich bessern, aber im Moment spürt man allenthalben Überforderung.“ Das gelte für die Arbeitszulassungsverfahren, für die Arbeit der Ausländerbehörden wie auch für die Botschaften. Thomas Becker von der Arbeitsagentur sieht Deutschlands Weg zum Einwanderungsland als einen Prozess: „Wir werden nicht den Hebel von heute auf morgen umlegen können, indem wir sagen: jetzt sind wir Einwanderungsland.
„Wir vom VDMA hätten uns gewünscht, dass die Zeitarbeit eine stärkere Rolle bei der Fachkräfteeinwanderung hätte spielen können.“
Stefan Munsch, Inhaber der Munsch Chemie-Pumpen GmbH in Ransbach- Baumbach und Vorstandsvorsitzender des Landesverbands Mitte des VDMA
Das werden wir auch erst lernen müssen. Dazu müssen viele kleine Puzzleteile zusammengefügt werden.“ Andere Länder wie die USA und Kanada haben Deutschland Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte Erfahrung als „Melting Pot“ voraus. Allerdings wird die erleichterte Fachkräfteeinwanderung kein Allheilmittel sein, um die deutsche Wirtschaftskraft auf Dauer zu sichern. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht selbst davon, dass sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt bis zum Jahr 2035 eine Lücke von 7 Millionen Arbeitskräften auftun wird. Gleichzeitig erhofft sich die Bundesregierung vom neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz rund 75 000 zusätzliche Fachkräfte pro Jahr. Das deckt den Bedarf noch nicht einmal zu zehn Prozent ab. Die gleichzeitig stattfindende Abwanderung von heimischen Fachkräften ins Ausland ist dabei noch nicht einmal gegengerechnet. Es werden also mit Sicherheit noch mehr Register gezogen werden müssen, um Deutschland in der Spitzengruppe der Volkswirtschaften zu halten.
Mit Blick auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gerät ein anderer wichtiger Standortfaktor für Deutschland leicht in Vergessenheit. Die Abwanderung von heimischen Fachkräften ins Ausland.In der Mehrheit gehen hoch qualifizierte Fachkräfte: Fast drei Viertel von ihnen haben ein Studium abgeschlossen, wie eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) belegt. Bevorzugte Auswandererzieleder Deutschen sind nach Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) die Schweiz (2020 rund 307 000 deutsche Staatsbürger) und Österreich (2020 rund 200 000 deutsche Staatsbürger), Länder also, in denen die Sprachbarriere für deutsche Arbeitskräfte niedrig ist und die kulturellen Unterschiede gering sind. Aber auch Spanien, Frankreich, die Niederlande und die skandinavischen Staaten sind beliebte Ziele der Auswanderungswilligen. Die Wanderungsstatistikdes Statistischen Bundesamts (Destatis) zeigt ferner, dass im Jahr 2021 12 612 deutsche Staatsbürger Rheinland-Pfalz ins Ausland verlassen haben, allerdings kehrten im gleichen Zeitraum 9660 Personen aus dem Ausland nach Rheinland- Pfalz zurück.
Aufschlussreich ist auch die Analyse von Destatis für das Jahr 2021 nach Altersklassen.In der Gruppe der bis 50-jährigen deutschen Staatsbürger, also Menschen, die in der Regel voll im Berufsleben stehen, verließen 160 247 Personen die Bundesrepublik. In der Altersklasse ab 50 Jahren waren es hingegen nur 87 582 Deutsche.
Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB); Statistisches Bundesamt (Destatis)
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EUnach Deutschland erweitert.
Die wesentlichen Neuerungen:
Als Fachkräfte gelten Personen, die entweder eine qualifizierte Berufsausbildungim Inland absolviert haben, für die in der Regel eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder Personen, die im Ausland eine Berufsqualifikationerworben haben, die mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertig ist. Kürzere ausländische Berufsausbildungen können gleichwertig mit einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland sein, wenn die Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede aufweist oder diese ausgeglichen wurden.
Alternativ gilt ein Hochschulabschlussals ausreichend, der mit einem Hochschulabschluss in Deutschland vergleichbar ist.
Der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird erleichtert. Die qualifizierte Fachkraft muss einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebotund eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen. Die sogenannte Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) für Bewerber aus Deutschland oder der EU entfällt.
Eine Fachkraft kann eine Beschäftigung ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Das bedeutet, dass eine Beschäftigung in verwandten Berufenermöglicht wird. Darüber hinaus können Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nicht nur Beschäftigungen ausüben, die einen Hochschulabschluss voraussetzen. Sie können auch in anderen qualifizierten Berufen beschäftigt werden, die im fachlichen Kontext zur Qualifikation stehen.
Die Beschäftigung von Fachkräften mit nicht-akademischer Ausbildungist nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt. Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung erlaubt der Aufenthaltstitel auch diesen Fachkräften den Zugang zu allen Berufen.
Auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung wird die Einreise zur Arbeitsplatzsucheermöglicht. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate. Voraussetzung ist, dass die ausländische Qualifikation durch die zuständige Stelle in Deutschland anerkannt wurde, der Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist und der angestrebten Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnissevorhanden sind. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden in der Woche möglich. Dadurch können Arbeitgeber und die ausländische Fachkraft testen, ob sie zueinander passen. Die Probebeschäftigungwird auch für Fachkräfte mit anerkannter akademischer Ausbildung ermöglicht.
Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmenin Deutschland werden ausgebaut. Voraussetzung ist dabei grundsätzlich, dass ein Anerkennungsverfahrenaus dem Ausland bei der zuständigen Stelle in Deutschland durchgeführt wurde, in dem Defizite der erworbenen ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden (Anerkennungsbescheid). Weitere Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sind unter anderem der Qualifizierungsmaßnahme entsprechende Deutschkenntnisse. Die Aufenthaltserlaubnis kann einen Höchstzeitraum von zwei Jahren abdecken. Nach Ablauf des Höchstzeitraums der Aufenthaltserlaubniskann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der Erwerbstätigkeit erteilt werden.
Nach der neuen Regelung können nicht nur Studieninteressierte,sondern auch Ausbildungsinteressierteeinreisen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Vorausgesetzt werden dabei gute Deutschkenntnisse, ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung darf zur Vorbereitung auf die Ausbildung ein Deutschsprachkurs oder ein berufsbezogener Deutschsprachkursbesucht werden.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz baut die Wechselmöglichkeitenaus. Unter besonderen Voraussetzungen und nach Prüfung durch die Bundesanstalt für Arbeit, kann bereits während eines Studienaufenthalts oder eines Aufenthalts zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft angenommen werden.
Ausländische Absolventen einer Berufsausbildung in Deutschland können durch das neue Gesetz, ebenso wie Hochschulabsolventen, bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubniserhalten.
Quelle: www.make-it-in-germany.com
Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahrenbei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, das die Dauer des Verwaltungsverfahrens bis zur Erteilung des Visumsdeutlich verkürzen soll.
Dabei ist wichtig, dass zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehördeeine Vereinbarung geschlossen wird, die unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretung) sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen beinhaltet.
Die Ausländerbehördeberät den Arbeitgeber, unterstützt ihn, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen.Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.
Bei einer positiven Entscheidung erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung,die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Diese bucht anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfinden soll. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantragnötigen Unterlagen vorgelegt werden.
Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzugerfüllen.
Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahrenbei der Ausländerbehörde beträgt 411 Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75 Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation.
Quelle: www.make-it-in-germany.com
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